Kein Verbot für Einzelraumfeuerstätten
Was das für Sie bedeutet
2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz lässt die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten unberührt. Es gilt lediglich, die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) zu beachten. Diese endet zum 31.12.2024 und betrifft Kamin- bzw. Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 21.3.2010 in Betrieb genommen wurden. Glücklicherweise haben viele dieser Feuerstätten Bestandsschutz.
In den letzten Monaten wurden in Politik und Medien zahlreiche Gesetzesänderungen und Neuregelungen im Bereich der Heiztechnik diskutiert bzw. auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt steht dabei das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Es bezieht sich nur auf zentrale Heizungsanlagen, die häufig noch mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl betrieben werden. Der Einbau einer auf Biomasse (Holz oder Pellets) basierenden Heizung ist in Alt- und Neubauten weiterhin uneingeschränkt möglich.
Dezentrale, handbeschickte Einzelraumfeuerstätten wie Kamine, Kachelöfen, Kaminöfen und Pelletöfen gelten nicht als Heizungsanlagen und sind daher grundsätzlich nicht vom GEG betroffen. Sofern neue Feuerstätten die Vorgaben der 2. Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung einhalten, können sie in Abstimmung mit dem zuständigen Schornsteinfeger auch nach 2024 bedenkenlos installiert und betrieben werden. In dem Gesetz ist sogar geregelt, dass dezentrale, handbeschickte Einzelraumfeuerstätten zu 10 % dem Nutzwärmebedarf angerechnet werden können, der bei neuen Heizungen (in Neubaugebieten seit dem 1. Januar 2024, bei Neubauten außerhalb von Neubaugebieten frühestens ab 2026) zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien stammen muss.
Grundöfen in Neubauten
Im Rahmen des GEG gibt es besondere Vorgaben für den Neubau:
Grundöfen können als Einzelraumfeuerungsanlagen eingebaut werden, dürfen jedoch nicht die alleinige Wärmequelle für das gesamte Gebäude sein. In Neubauten müssen sie in ein Gesamtkonzept eingebunden werden, das die Nutzung erneuerbarer Energien beinhaltet. Beispielsweise kann ein Grundofen mit einer solarthermischen Anlage oder einer Wärmepumpe kombiniert werden.
Fördermöglichkeiten für moderne Grundöfen
Der Austausch alter Anlagen oder die Integration eines neuen, emissionsarmen Grundofens kann staatlich gefördert werden. Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützen den Einbau moderner Heiztechnik, die den GEG-Anforderungen entspricht.
Vorteile moderner Grundöfen im Kontext des GEG
Sie gelten als klimafreundliche Lösung, da Holz als Brennstoff CO₂-neutral ist. Durch ihre Effizienz und Wärmespeicherfähigkeit können sie zur Entlastung moderner Heizsysteme beitragen. Emissionsarme Modelle erfüllen die Anforderungen der 1. BImSchV und des GEG, was ihren langfristigen Einsatz ermöglicht.
Fazit
Grundöfen sind eine attraktive und nachhaltige Heizlösung, die auch unter den Vorgaben des GEG eine Zukunft haben.
Mit einem modernen, emissionsarmen Grundofen können Sie nicht nur Energie sparen, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.